Nutzungsbedingungen für Auktionen - 1stDibs

1stDibs Auktionsbedingungen („Auktionsbedingungen“)

1. Die Auktionsplattform Die Auktionsplattform ist eine Funktion des Marktplatzes 1stDibs, die es Anbietern ermöglicht, ein Objekt einzustellen und es zum Verkauf per Auktion gemäß diesen Auktionsbedingungen anzubieten („Auktionsobjekt“).  Wird ein Objekt als Auktionsobjekt angeboten, können mehrere Interessenten gegeneinander bieten, um das Auktionsobjekt zu erwerben.

Anbieter und Käufer, die an einer Auktion auf 1stDibs gemäß diesen Auktionsbedingungen („Auktion“) teilnehmen, unterliegen der Nutzungsvereinbarung, den Verkaufsbedingungen, der Datenschutzerklärung und den Rückgabebedingungen.  Diese Auktionsbedingungen sind Bestandteil der Nutzungsvereinbarung und Verkaufsbedingungen von 1stDibs und werden in diese aufgenommen.  Bestimmte Begriffe, die in diesen Auktionsbedingungen verwendet werden und hier nicht definiert sind, haben die in der Nutzungsvereinbarung bzw. den Verkaufsbedingungen festgelegte Bedeutung.  Soweit Diskrepanzen zwischen diesen Auktionsbedingungen und der Nutzungsvereinbarung bzw. den Verkaufsbedingungen bestehen, haben diese Auktionsbedingungen in Bezug auf die Auktionen Vorrang.  Durch ihre Teilnahme an einer Auktion erklären sich alle Käufer und Anbieter mit den vorliegenden Auktionsbedingungen einverstanden.

2. Anbieterpflichten

Einstellung des Auktionsobjekts  Anbieter sind verpflichtet, die zur Auktion auf dem Marktplatz 1stDibs bestimmten Objekte gemäß der Nutzungsvereinbarung und den Verkaufsbedingungen einzustellen.  Die Zahlung sämtlicher Gebühren im Zusammenhang mit einer solchen Einstellung obliegt dem Anbieter.  Anbieter sind verpflichtet, Datum und Uhrzeit des Auktionsbeginns festzulegen, die geschätzten Versandkosten anzugeben (bzw. den Versand des Objekts auszuschließen), den Einstiegspreis, Sofort-Kaufpreis und ggf. den Mindestpreis für die Auktion festzulegen (jeweils gemäß der nachfolgenden Definition).

Gebühren  Anbietern werden keine zusätzlichen Gebühren für das Einstellen eines Objekts zur Auktion in Rechnung gestellt und ein Auktionsobjekt kann anschließend auch wieder regulär auf dem Marktplatz angeboten werden.  Falls das Objekt im nachfolgend definierten Auktionszeitraum nicht verkauft und das Objekt nicht länger auf der Marktplatz-Plattform angeboten wird, können Anbieter das Objekt durch Zahlung der entsprechenden Gebühr gemäß der Nutzungsvereinbarung und den Verkaufsbedingungen erneut einstellen.

Annahme  Soweit der ggf. für ein Auktionsobjekt festgelegte Mindestpreises erzielt wird und vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Auktionsbedingungen, der Nutzungsvereinbarung und der Verkaufsbedingungen, erklärt sich der Anbieter mit dem Einstellen eines Objekts zur Auktion einverstanden, automatisch das Meistgebot einer Auktion anzunehmen und das Auktionsobjekt an den Meistbietenden für einen Gesamtkaufpreis einschließlich des Meistgebots zu verkaufen.

3. Käuferpflichten

Anmeldung  Käufer können erst an Auktionen teilnehmen, nachdem sie sich für ein 1stDibs-Konto angemeldet und entweder eine gültige Kreditkarte oder ein PayPal-Zahlungskonto hinterlegt haben. 1stDibs nimmt keine Vorautorisierung vor und belastet die bei der Registrierung hinterlegte Kreditkarte oder Zahlungsart erst nach Ende einer Auktion und nur sofern der Käufer als Meistbietender den Zuschlag erhält.  Die Zahlung für ein erfolgreich ersteigertes Auktionsobjekt erfolgt auf der Kassenseite anhand der hinterlegten oder einer alternativen Zahlungsart.  Der Meistbietende ist für die Zahlung des Gesamtkaufpreises (wie unten definiert) innerhalb von sieben (7) Tagen nach Ende der Auktion verantwortlich.

Gebühren  Für Käufer gelten die in der Nutzungsvereinbarung festgelegten Gebühren.  Durch die Teilnahme an einer Auktion fallen für Käufer keine zusätzlichen Gebühren an, sofern der Käufer nicht als Meistbietender den Zuschlag erhält.

Kauf  Mit der Abgabe eines Gebots in einer Auktion erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass (a) ein solches Gebot ein verbindliches und für den Käufer unwiderrufliches Angebot zum Kauf des Auktionsobjekts darstellt und dass (b) der Käufer bei Zuschlag verpflichtet ist, das Auktionsobjekt gemäß den Bestimmungen dieser Auktionsbedingungen zu kaufen.

4. Auktionsverfahren

Auktionsobjekte 1stDibs kann nach eigenem Ermessen bestimmte Objekte von der Auktion ausschließen, einschließlich Objekte, die in mehreren Mengen oder maßgefertigt angeboten werden.

Ursprünglicher Auktionszeitraum  Gebote für die Auktionsobjekte können zunächst für einen Zeitraum von sieben (7) Tage abgegeben werden, wobei 1stDibs die genaue Endzeit nach eigenem Ermessen festlegt.  Eine Auktion endet zu dem Datum und der Uhrzeit, die auf der Plattform angegeben sind, sofern die Endzeit nicht gemäß Ziffer 5 (Gebotsabgabe) dieser Auktionsbedingungen verlängert („ursprünglicher Auktionszeitraum“) wird.

Auktionszeitraum  Falls ein Auktionsobjekt bei Ablauf des ursprünglichen Auktionszeitraums nicht verkauft ist, werden Enddatum und -uhrzeit automatisch bis zu acht (8) Mal um jeweils weitere 7 (sieben) Tage verschoben (d. h. insgesamt um 63 Auktionstage), sofern der Anbieter das Auktionsobjekt nicht entfernt oder es als nicht zur Auktion verfügbares Objekt auszeichnet („verlängerter Auktionszeitraum“).  Bleibt ein Auktionsobjekt bei Ablauf des verlängerten Auktionszeitraums unverkauft, wird es von der Marktplatz-Plattform entfernt, sofern der Anbieter es nicht erneut eingestellt (und ggf. anfallende Wiedereinstellungsgebühren gemäß den Verkaufsbedingungen zahlt).

Preisfestsetzung  Stellt der Anbieter ein Objekt zur Auktion ein, bestimmt er einen Mindesteinstiegspreis („Einstiegspreis“), der allen Käufern mitgeteilt wird.  Dem Anbieter steht es außerdem frei, einen Mindestpreis für den Verkauf des Objekts festzulegen („Mindestpreis“).  Der Mindestpreis wird den Käufern nicht mitgeteilt. Nach dem ersten Gebot wird allerdings der jeweilige Status für das Auktionsobjekt angezeigt („Auktion ohne Mindestpreis“, „Mindestpreis nicht erreicht“ bzw. „Mindestpreis erreicht“).  Fällt das Meistgebot für ein Auktionsobjekt niedriger aus als der vom Anbieter festgesetzte Mindestpreis, wird die Auktion ohne Verkauf beendet.

Sofortkauf Der Anbieter gibt außerdem den Preis an, zu dem er das Auktionsobjekt sofort verkaufen würde („Sofort-Kaufpreis“).  Der Anbieter verpflichtet sich, das Auktionsobjekt an einen Käufer zu verkaufen, der den Sofort-Kaufpreis zahlt.  Ein Käufer kann diesen Preisvorschlag annehmen und das Auktionsobjekt zum Sofort-Kaufpreis erwerben, bevor Gebote für das Auktionsobjekt eingegangen sind. Sobald ein Gebot für einen Auktionsobjekt eingeht, wird der Sofort-Kaufpreis entfernt und das Verkaufsangebot zurückgezogen.  Ein zum Sofort-Kaufpreis erworbenes Auktionsobjekt wird sofort als verkauft markiert und der Käufer ist für die Zahlung des Sofort-Kaufpreises sowie aller Steuern, Versand- und sonstigen Gebühren verantwortlich.

5. Gebotsabgabe

Bietverfahren  Käufer geben bei 1stDibs den Höchstbetrag ein, den Sie für ein Auktionsobjekt bieten möchten („Höchstgebot“).  Abgegebene Höchstgebote können nicht mehr widerrufen oder geändert werden.  Mit der Eingabe eines Höchstgebots ermächtigt der Käufer 1stDibs, im Namen des Käufers Gebote für das Auktionsobjekt abzugeben. Der Käufer steigt hierdurch zum Einstiegspreis (sofern nicht bereits ein anderes Gebot abgegeben wurde) oder ggf. zum Mindestpreis in die Auktion ein, jeweils sofern das Höchstgebot höher ist als der Einstiegspreis bzw. Mindestpreis.  Hiernach ermächtigt der Käufer 1stDibs, das nächste und nachfolgende Gebote um das Mindestinkrement zu erhöhen, sobald ein konkurrierender Bieter ein Gebot abgegeben hat. 1stDibs erhöht Gebote solange um das Mindestinkrement, bis entweder: (i) das Gebot des Käufers das Höchstgebot ist oder (ii) das Höchstgebot nicht mehr für eine weitere Erhöhung um das Mindestinkrement ausreicht.  Das Gebot ist jeweils um das aktuelle Gebot zzgl. dem Mindestinkrement zu erhöhen, wie anhand der folgenden Tabelle berechnet:

Das Mindestinkrement und die entsprechenden Gebotserhöhungen werden in USD berechnet und ggf. in andere Währungen umgerechnet.

Gebote in den letzten 5 Minuten vor Ende der Auktion Gibt ein Käufer in den letzten fünf (5) Minuten vor der angegebenen Endzeit der Auktion ein Gebot ab, wird die Endzeit so angepasst, dass die Auktion fünf (5) Minuten nach der ursprünglich geplanten Endzeit der Auktion endet.  Die Endzeit der Auktion wird für jedes zusätzliche Gebot, das in den letzten fünf (5) Minuten vor der angepassten Endzeit der Auktion abgegeben wird, um weitere fünf (5) Minuten angepasst, bis innerhalb dieses Zeitfensters von fünf (5) Minuten keine neuen Gebote mehr eingehen.  Ist die geplante Endzeit einer Auktion beispielsweise 15.00 Uhr und es geht um 14.56 Uhr ein Gebot ein, wird die Endzeit auf 15.05 Uhr verschoben. Geht um 14.59 Uhr ein weiteres Gebot ein, endet die Auktion weiterhin um 15.05 Uhr. Geht jedoch um 15.03 Uhr ein weiteres Gebot ein, wird die Endzeit auf 15.10 Uhr verschoben. Dieser Vorgang wird so lange fortgesetzt, bis in den letzten fünf Minuten vor der jeweiligen Endzeit keine weiteren Gebote eingehen.

Ende der Auktion  Eine Auktion endet zu der angegebenen Endzeit (ggf. wie vorstehend beschrieben angepasst), sofern nicht ein Käufer früher das Angebot des Anbieters zum Sofort-Kaufpreis annimmt.  Das letzte während der Auktion abgegebene Gebot ist das „Meistgebot“ (ggf. sofern es den Mindestpreis übersteigt). Der Käufer, der das Meistgebot abgegeben hat ist der „Meistbietende“. Das Angebot des Meistbietenden erhält den Zuschlag als Meistgebot und wird automatisch vom Anbieter angenommen. Sofern ein Meistgebot abgegeben wurde, wird das Auktionsobjekt nach Auktionsende als „Auktion beendet“ gekennzeichnet und steht nicht mehr zum Kauf zur Verfügung.  Es obliegt dem Meistbietenden, die Bestellung des Auktionsobjekts abzuschließen, die Versandoption zu wählen und den Gesamtkaufpreises (wie unten definiert) innerhalb von sieben (7) Tagen nach Ende der Auktion zu zahlen.

6. Zahlung

Der Meistbietende ist für folgende Zahlungen verantwortlich: (i) das Meistgebot, (ii) alle anfallenden Versandgebühren und (iii) jegliche Umsatzsteuern, Gebrauchssteuern, Mehrwertsteuern, Internet-Verkaufssteuern und/oder sonstige Steuern oder Abgaben, die der Anbieter dem Meistbietenden nach geltendem Recht zum Zeitpunkt des Verkaufs berechnen muss (zusammen der „Gesamtkaufpreis“).  Mit der Abgabe eines Gebots erklärt sich der Käufer unwiderruflich damit einverstanden, bei Zuschlag den Gesamtkaufpreis zu zahlen, vorbehaltlich der nachstehenden Ziffer 7 (Widerruf bei Auktionen).  Mit dem Einstellen eines Auktionsobjekts verpflichtet sich der Anbieter, das Auktionsobjekt zum Gesamtkaufpreis an den Meistbietenden bzw. vor der Erstgebotsabgabe zum ggf. angegebenen Sofort-Kaufpreis an einen willigen Käufer zu verkaufen.

7. Widerruf bei Auktionen, fehlgeschlagene Auktion

Mit der Abgabe eines Gebots verpflichtet sich der Käufer unwiderruflich, im Falle des Zuschlags den Gesamtkaufpreis zu zahlen, sofern der Käufer nicht sein Recht ausübt, (a) das Meistgebot zu stornieren oder zu widerrufen, falls das entsprechende Gebot vor der endgültigen Bestätigung des Gesamtkaufpreises zwischen dem Käufer und dem Anbieter abgegeben wurde (z. B. weil die Versandkosten zum Zeitpunkt der Abgabe des Meistgebots nicht vollständig bekannt waren) oder (b) den Kauf über die Auktion gemäß der Widerrufsbelehrung im Rahmen des Versprechen von 1stDibs zu widerrufen.

Ungeachtet des Vorstehenden gilt die Auktion als fehlgeschlagen und das Auktionsobjekt wird nicht an den Meistbietenden verkauft, falls der Meistbietende den Kauf des Auktionsobjekts nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach Ende der Auktion vollzieht.

Im Falle einer fehlgeschlagenen Auktion ist 1stDibs berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, dem Anbieter die Möglichkeit zu geben, weitere Interessenten für das Auktionsobjekt zu kontaktieren, unter anderem durch Beibehalt der Einstellung des Auktionsobjekts für die Dauer des verlängerten Auktionszeitraums.

8. Kündigung

1stDibs behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Auktionsfunktion bzw. die Nutzung der Auktionsfunktion durch eine natürliche oder juristische Person aus jeglichem oder ohne Grund ohne vorherige Benachrichtigung nach eigenem Ermessen zu kündigen oder zu verweigern. Im Falle einer Kündigung bleiben alle Rechte oder Verpflichtungen in Bezug auf anstehende oder abgeschlossene Käufe sowie Ihre Freistellungspflichten in Verbindung mit der Nutzung der Website auch nach einer solchen Kündigung bestehen.